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Workshop: Öffentliche Fördermittel beantragen. Direkt 2.500 € erhalten?

Die finanziellen Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ des Bundes werden von verschiedenen Stiftungen an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel unabhängigen* Vereinen, vergeben. Diese Mittel müssen jeweils beantragt werden – das technische Portal dafür ist immer das gleiche! In einem Workshop am 21.10.21 erstellt eine Referentin des sii-kids & -talents e.V. mit den Teilnehmern live eine „Bewerbung“ für eins der vielen Fördermittelprogramme.

In diesem können bis zum 24. Oktober 2021 bis zu 2.500 Euro Förderung beantragt werden.

Zum Beispiel für Ausstattungen (vom Ball bis zum Beamer), eine neue Website, eine Stammtisch-Organisation, wie auch immer. Die Referentin führt die Teilnehmer dieses Workshops durch das Antragsportal und stellt weitere Fördermittel-Programme im Rahmen von „Aufholen nach Corona“ vor. Durch das Kennenlernen des Antragssystems werden die Teilnehmer des Workshops befähigt, im Nachgang auch andere Fördermittel zu beantragen.

Das am Donnerstag, 21.10.21, online, per Videokonferenz von 17.30 bis 19.30 Uhr. Eine technische Anleitung, wie das mit der Videokonferenz funktioniert, wird vorab zugestellt. Die Anmeldung erfolgt auf dem Kijuaa-Portal, Link: https://kijuaa.de/events/workshop-2-500-euro-foerderung-beantragen/

Danach startet das kostenfreie Kursangebot „Lokale Akteure werden digital“.

Im Anschluss an oben beschriebenen Workshop startet eine Kursreihe mit 6 Terminen, in denen sich gemeinnützige Organisationen aus der Kinder- und Jugendarbeit digital weiterbilden können. Darin geht es um Videokonferenzen führen; Flyer, Logo, etc. digital gestalten, Online- und Social-Media-Marketing, digitale Projektarbeit und Weiteres. Veranstalter und Organisator ist auch hier der sii-kids & -talents e.V. aus Reinfeld, siehe Homepage: sii-kids.de. Der Verein betreibt unter Anderem das Kijuaa-Portal und wurde bereits mehrfach für seine Projekte auf Landes- sowie Bundesebene ausgezeichnet!


#Unabhängig bedeutet, dass zum Beispiel ein Schulverein tatsächlich rechtlich unabhängig von der Schule und als Verein eingetragen sein muss.

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