In Hamburg, Lübeck, Ratzeburg, Segeberg, an der Ostee, auf der Trave, etc sind SUP-Fahrer ganzjährig zu sehen. In Reinfeld aber war das bisher genehmigungs- und kostenpflichtig und jährlich nur von Juni-September erlaubt. Tagestouristen durften entsprechend garnicht auf dem Herrenteich Stehpaddeln oder Bootfahren. Das ist jetzt anders. Wasserfahrzeuge OHNE Motor dürfen es jetzt.
Stand-up-Paddling, kurz SUP, auf Deutsch “Stehpaddeln”, ist ein weltweiter Trendsport, der sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Auf allen Gewässern, den Seen, Teichen, Flüssen, Kanälen außerhalb und innerhalb von Städten, sowie auf ruhigen Meeren ist SUP möglich. Stand-Up-Paddling trainiert den Körper ganzheitlich, beruhigt den Kopf, nimmt Stress, lässt aufatmen. Yoga-Training auf dem Board gibt es auch.
Der Herrenteich in Reinfeld ist für Einheimische ein Erholungs- und Trainingsort, der für Lebensqualität, Gesundheit und Wohlbefinden sorgt. Im Corona-Sommer 2020 waren aufgrund mangelnder Alternativen auch wieder mehr Kinder und Jugendliche am, im und auf dem Wasser. Das ist gut für ihre Gesundheit – körperlich und seelisch!
Wie toll das ist, kann auch in einem alten Video der Redaktion gesehen werden (Urheber: erkant.de Redaktion):
In der aktuellen Mai-Woche wurde aber von der Stadt Reinfeld eine Information per E-Mail versendet, die hieß: Zukünftig wäre das Befahren des Herrenteiches mit motorlosen Wasserfahrzeugen für Privatpersonen verboten! Nur noch bei dem neuen Verein, der zukünftig die Badeanstalt betreut, dürften Boote und SUP-Boards gemietet werden. An Privatpersonen könnten keine Genehmigungen mehr erteilt werden. Dass, weil die Stadtverordneten-Versammlung beschlossen hätte, die Ziffer 15 und 15a in der Satzung und Nutzungsordnung von Räumen, etc. der Stadt ersatzlos zu streichen. Diese Ziffern betreffen die Badeanstalt und Wasserfahrzeuge ohne Motoren auf dem Herrenteich.
Das Schwimmen an der Badestelle soll nun jederzeit und kostenfrei möglich sein.
Allerdings unbewacht. Nur noch an den Wochenenden wird die DLRG da sein. Bademeister, die von der Stadt beschäftigt werden, gibt es nicht mehr. Um das zu ermöglichen, beschlossen die Stadtverordneten am 19.5.21, oben genannte Ziffer 15 zu streichen.
Weiterhin wurde aber auch die Ziffer 15a gestrichen. Diese drehte sich um die kostenpflichtige Genehmigung von motorlosen Wasserfahrzeugen wie Booten und SUP-Boards. Nach Aussage einiger Politiker wurde weder darüber gesprochen, noch war es geplant gewesen, auch die Ziffer 15a zu streichen. Das ist aber passiert. Laut dem Bürgermeister auch gewollt. Er geht ihm zum Beispiel um touristische Anreize für Tagesausflügler, sagte er gegenüber einer Redaktions-Mitarbeiterin. Auf der Website der Stadt steht derzeit (Stand: 27. Mai) zudem geschrieben, das Genehmigungsverfahren wäre zu teuer gewesen und deshalb entfallen. Boote sollen aber bitte freiwillig angemeldet werden bei: manuela.baer@stadt-reinfeld.de
Ganz andere Worte stehen in einer Sitzungsvorlage (siehe PDF) aus November 2020! In dieser wird vielschichtig diskutiert, ob der neue Freibad-Verein sich finanziell tragen kann oder nicht. Es gibt einen gemeinnützigen sowie einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb des Vereins. In der Sitzungsvorlage stehen auch die Argumente, warum es – durch das SUP-Board-Vermietungs-Angebot des Freibad-Vereins – möglicherweise zu viele Wassersportler auf dem Herrenteich geben könnte. Screenshot aus der Sitzungsvorlage:
So oder so: Am Ende von umfangreichen Recherchen (auch durch die große erKant-Schwester, der Lübecker Nachrichten), vielschichtigen Diskussionen, etc steht nun fest: Ja, die Ziffer 15a ist auch gestrichen. Und dadurch ist jetzt:
Das Befahren mit Wasserfahrzeugen OHNE Motor auf dem Herrenteich erlaubt!
Darf Jedermann unter den Voraussetzungen des § 25 WHG auf eigene Gefahr die oberirdischen Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen und Eissport benutzen. Landeseigene Seen dürfen auch für den Tauchsport benutzt werden.
Schlussendlich dürften sich auch Cafe- und Restaurant-Betreiber freuen, denn wenn Einheimische bleiben, anstatt woanders hinzufahren und mehr Tagestouristen kommen, profitieren sie davon auch.
Tipps & Hinweise:
- Das Befahren von Seerosen-bewachsenen Bereichen ist aus Naturschutz-Gründen nicht erlaubt. Auf Wasservögel, etc sollte Rücksicht genommen werden.
- Das Anlegen mit SUP-Boards und Booten an der Promenade ist stellenweise gefährlich, da dort Schleusen sind. Unabhängig von etwaigen Verboten, sollte aus eigenem Interesse dort nicht angelegt werden.
- Weiterhin wäre empfehlenswert, außerhalb der Trainingszeiten des Rudervereins, auf dem Wasser unterwegs zu sein. Wenn doch sollte am Rande des “Sees”, also rechts und links von der mittleren Fahrbahn, gefahren werden. Es könnte sonst zu Kollisionen kommen, die für die Schwächeren gefährlich sein könnten.
- Ergänzend: Anders, als auf dem HT häufig kommuniziert, gilt: Unabhängig von der Antriebsart ist ein überholendes Fahrzeug (also das schnellere) immer ausweichpflichtig !!! (vgl. Regel 18 Satz 1 KVR). Weiterhin gilt es, rechts zu fahren.