Holsteins Herz fördert öffentliche + private Träger gleich hoch!
- Öffentliche und als gemeinnützig anerkannte Träger erhalten für ihr Projekt maximal 100.000 EUR (Nachhaltige Daseinsfürsorge und Wachstum und Innovation) bzw. 50.000 EUR (Bildung sowie Klimawandel und Energie) Zuschuss,
- ein privater Projektträger maximal 50.000 EUR (Nachhaltige Daseinsfürsorge und Wachstum und Innovation) bzw. 25.000 EUR (Bildung sowie Klimawandel und Energie) Zuschuss.
- Die Bagatellgrenze liegt bei öffentlichen Maßnahmen bei 7.500 EUR und bei privaten Maßnahmen bei 3.000 EUR Zuschuss.
Auf Seite 62 + 63 werden weitere Fördermittel erklärt.
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