Holsteins Herz fördert öffentliche + private Träger gleich hoch!

Die AktivRegion fördert öffentliche, gemeinnützige und sonstige private Projektträger mit derselben Förderquote.
Zur Förderung privater Projektträger sind öffentliche nationale Kofinanzierungsmittel notwendig. Das Land Schleswig-Holstein bietet jeder AktivRegion max. 20.000 EUR/Jahr aus Landesmitteln an, wenn die beteiligten Kommunen eine Kofinanzierung beschließen (die Kofinanzierungs-Erklärungen sind im Anhang beigefügt).

Die Verteilung der Förderquoten erfolgt nach der unten stehenden Tabelle 29. Unter Beachtung der Querschnittsthemen kann sich die Gesamtförderquote auf bis zu 75 % der förderfähigen Nettokosten erhöhen.
  • Öffentliche und als gemeinnützig anerkannte Träger erhalten für ihr Projekt maximal 100.000 EUR (Nachhaltige Daseinsfürsorge und Wachstum und Innovation) bzw. 50.000 EUR (Bildung sowie Klimawandel und Energie) Zuschuss,
  • ein privater Projektträger maximal 50.000 EUR (Nachhaltige Daseinsfürsorge und Wachstum und Innovation) bzw. 25.000 EUR (Bildung sowie Klimawandel und Energie) Zuschuss.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei öffentlichen Maßnahmen bei 7.500 EUR und bei privaten Maßnahmen bei 3.000 EUR Zuschuss.

Auf Seite 62 + 63 werden weitere Fördermittel erklärt.

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