Freizeit-Wassersport auf dem Herrenteich 2022

Aktuell sind nur wenige Freizeit-Wassersportler auf dem Herrenteich zu sehen – dabei ist es erlaubt. Doch immer wieder ist das Gerücht zu hören, es wäre verboten. Das stimmt nicht. Entsprechend der Verhandlungs-Ergebnisse zwischen der Stadt Reinfeld, dem Fischpächter, dem NABU, dem Ruderclub, etc und uns (Reinfeld-Aktiv) sowie den Abstimmungen durch die Lokalpolitik, ist das Befahren mit motorlosen (!) Freizeit-Wassersportgeräten wie Tretbooten, Stand-Up-Paddling-Boards, Kanus und kleinen Ruderboten erlaubt.

Dafür gelten gemeinsam getroffene (vorläufige) Gebote, zudem greifen gesetzliche Regelungen und „Menschenverstand“.

Hier die vermutlich wichtigsten Punkte:

  • Im Winterhalbjahr, genauer vom 1.10. bis 31.3. des Jahres, dürfen Freizeit-Sportler nicht auf den Herrenteich. Erlaubt ist das Befahren entsprechend vom 1. April bis 31. September.
  • Der gebotene Ein- und Ausstieg ist im Freibad (nicht mehr daneben).
    • Woanders ein- und auszusteigen ist nicht verboten, aber auch nicht gerne gesehen; an einigen Stellen ist es sogar gefährlich (nahe der Promenade insbesondere).
  • Das Befahren von Seerosen-Bereichen ist aus Naturschutzgründen grundsätzlich verboten; das Befahren des Naturschutzgebietes auf der anderen Seite der Brücke (Oberer Herrenteich) ebenfalls.
  • Flachwasser-Bereiche und Schilf sollen im Sinne von brütenden Vögeln, etc geschützt werden. Dazu gibt es jetzt die gelben Bojen auf dem Wasser.
    • Fahrt jeweils links daran vorbei, sodass die jeweilige Boje rechts von Euch ist.
  • Gut zu wissen: Achtet auf den Wind! Immer wieder kam und kommt es vor, dass einige Freizeit-Sportler die Kraft des Windes unterschätzen. Insbesondere Kinder und nicht-trainierte Personen können leicht abgetrieben werden und möglicherweise nicht gegen den Wind rudern oder paddeln können. Unser Tipp: nehmt Wind ernst und geht ggf nicht aufs Wasser.
  • Wichtig ist gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung der Wasserverkehrsregeln für Binnengewässer.
    • Grundsätzlich gilt auf dem Wasser, wie auf der Straße: Rechts vor links, weiterhin das:
    • Rechtsfahrgebot. Fahrt also jeweils auf der rechten Seite des Sees, nicht in der Mitte des Gewässers (die Mitte wird zum Überholen durch schnellere Boote gebraucht).
    • Das überholende Fahrzeug ist immer ausweichpflichtig. Das heißt, ein überholendes Fahrzeug (z.B. die schnellen Mannschafts-Ruderboote) muss dem überholten Fahrzeug (z.B. einem langsamen SUP) ausweichen und das Überholmanöver ankündigen und nur durchführen, wenn keine Gefahr entsteht..

      • In der Praxis hat sich auf dem Herrenteich gezeigt, dass die rückwärts fahrenden Ruderer, z.B. die Stand-Up-Paddler oder Tretbootfahrer oft sehr spät bemerken. Empfehlenswert ist entsprechend, als Freizeitsportler gut aufzupassen (und ggf mit einem „Manöver des letzten Augenblicks“ zu reagieren) und ggf nicht während der Trainingszeiten des Ruderclubs aufs Wasser zu gehen. Siehe Trainingsplan.
      • Rechtlich sind alle hier üblicherweise zu sehenden Wassersport-Fahrzeuge (also Rudertrainingsboote, Kanus, Tretboote, SUPs) übrigens gleichgestellt, da alle Kleinfahrzeuge unter 20 m und motorlos sind. Berufsschifffahrt gibt es hier nicht.
  • Es sollen lt Stadtregeln möglichst nicht mehr als 10 Freizeitboote zeitgleich auf dem Herrenteich sein (als Richtwert).

 

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